Der ermäßigte Steuersatz auf Kunstgegenstände kommt zurück!
Der Deutsche Bundesrat hat heute dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Davon profitiert auch der Kunsthandel in Deutschland.
Für die Lieferung und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Kunstgegenständen gelten nun auch in Deutschland wieder der ermäßigte Steuersatz von 7 anstelle von 19 Prozent.
Der deutsche Kunstmarkt wird dadurch auch im internationalen Vergleich gestärkt und sichert so wichtige Präsentations- und Vermarktungsmöglichkeiten für Künstlerinnen und Künstler. Mit dem Gesetz wird das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, freie Kulturorte wie Galerien zu unterstützen.